Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Abschluss des Vertrags
    1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Kursausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Kursveranstalters für den jeweiligen Kurs. Mit der Buchung des Kurses erkennt der Kunde die allgemeinen Bedingungen des Veranstalters an.
    1.2. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Bei Internet- Buchungen bestätigt der Kursveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
    1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Kursveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Kursbeginn erfolgt.
    1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
  2. Bezahlung
    2.1. Der Kurspreis wird nur fällig, wenn feststeht, dass der Kurs – wie gebucht – durchgeführt wird. Die Zahlung spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tagen vor Kursbeginn) wird nur Barzahlung, Bezahlung mit Paypal oder Lastschriftverfahren des Kurspreises akzeptiert.
    2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Kursveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
  3. Leistungsänderungen
    3.1. Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Kursveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen.
    3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
    3.3. Der Kursveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
  4. 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
    4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn von dem Kurs zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Kursveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
    4.2. Tritt der Teilnehmer vom Kursvertrag zurück oder tritt er den Kurs nicht an, so kann der Kursveranstalter Ersatz für die getroffenen Kursvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Kursleistungen zu berücksichtigen.
    4.3. Der Kursveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Kurspreis pauschalieren. Standard-Gebühren:
    · Rücktritt bis 31 Tage vor Kursbeginn: 20% des Kurspreises (mindestens 25,- EUR),
    · Rücktritt ab 30 Tage vor Kursbeginn: 20% des Kurspreises,
    · Rücktritt ab 22 Tage vor Kursbeginn: 30% des Kurspreises,
    · Rücktritt ab 15 Tage vor Kursbeginn: 40% des Kurspreises,
    · Rücktritt am Tag des Kursbeginns oder später 55% des Kurspreises.
    Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Kursveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Der Kursveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Kursveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Kursleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
    4.4. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung des Kurses für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Kursausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Kurstermins, des Kurses, des Kursantritts oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der Kursveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kursteilnehmer erheben.
    4.5. Eine Umbuchung auf einen anderen, auf der Webseite angebotenen Kurs, ist bis 30 Tage vor Kursbeginn möglich. Für eine Umbuchung werden 25,- EUR in Rechnung gestellt. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 30 Tage vor Kursantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Kursvertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 und 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden; dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht.
    4.6. Bis zum Kursbeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Kursvertrag eintritt. Der Kursveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der neu Buchende dem Kursveranstalter als Gesamtschuldner für den Kurspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, die regelmäßig in Höhe von 25,- EUR betragen.
  5. Rücktritt und Kündigung durch den Kursveranstalter
    Der Kursveranstalter kann in folgenden Fällen vor Kursbeginn vom Kursvertrag zurücktreten (5.1) oder nach Beginn des Kurses den Kursvertrag kündigen (5.2):
    5.1. Bis 30 Tage vor Kursbeginn: Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Kursausschreibung) bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn, wenn in der Kursausschreibung für den entsprechenden Kurs auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Kursveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung des Kurses hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Kurspreis unverzüglich zurück. Er kann das Verlangen entsprechend Ziff. 4.5, letzter Satz, geltend machen.
    5.2. Ohne Einhaltung einer Frist: Der Kursveranstalter erwartet, dass der Kunde die Sitten, Gebräuche und Gesetze respektiert. Sollte der Kursteilnehmer gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der Kunde dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall von dem weiteren Kurs auszuschließen. Das gleiche gilt auch, wenn der Kursteilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von dem Kurs in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kündigt der Kursveranstalter aus einem der genannten Gründe, behält er den Anspruch auf den Kurspreis. Er hat sich nur den Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungsmöglichkeit der Kursleistungen anrechnen zu lassen.
  6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kursveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag durch den Kursveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Kurses noch zu erbringenden Kursleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.
  7. Beschränkung der Haftung
    7.1. Die vertragliche Haftung des Kursveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Kurspreis beschränkt,
    a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    b) soweit der Kursveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    7.2. Die deliktische Haftung des Kursveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Kurspreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kursteilnehmer und Kurs.
    7.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Kursveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
  8. Mitwirkungspflicht
    8.1. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
    8.2. Der Kursteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Kursleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kursteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
  9. Ausschluss von Ansprüchen
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Kurses hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Kurses geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Kursveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
  10. Verjährung
    10.1.Ansprüche des Kursteilnehmers nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Kursveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kursveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kursveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kursveranstalters beruhen.
    10.2.Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
    10.3.Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Kursendes folgt.
    10.4.Schweben zwischen dem Kursteilnehmer und dem Kursveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kursteilnehmer oder der Kursveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  11. Gerichtsstand
    11.1.Der Kunde kann den Kursveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
    11.2.Für Klagen des Kursveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Kursveranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Kursveranstalters vereinbart.
  12. Ausschlüsse
    Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
    wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Kursvertrag zwischen dem Kursteilnehmer und dem Kursveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
    wenn und insoweit auf den Kursvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
  13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Kursvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Alle Angaben entsprechen dem
    Stand: Januar 2021